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AGB (Nutzungsbedingungen) für Influencer

§1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Verträge, Absprachen und rechtlichen Beziehungen zwischen der Dreamdirection GmbH, Dachsweg 3a, 21755 Hechthausen (im Folgenden „Agentur“ genannt), und natürlichen oder juristischen Personen, die als Influencer (im Folgenden „Influencer“ genannt) im Rahmen von Werbe- und Vermittlungsaufträgen für Unternehmen (im Folgenden „Unternehmen“ genannt) tätig werden.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich; abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Influencers finden keine Anwendung, es sei denn, die Agentur hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur.

§2 Zusammenarbeit

2.1 Der Influencer ist verpflichtet, sich vor Beginn jeder Kampagne eigenverantwortlich und umfassend über das betreffende Unternehmen, dessen Marke, Produkte und Dienstleistungen zu informieren. Dies beinhaltet das Studium der zur Verfügung gestellten Materialien, der Webseite des Unternehmens sowie anderer öffentlich zugänglicher Informationen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Inhalte, die der Influencer erstellt, den Vorgaben des Unternehmens entsprechen und dessen Markenimage in keiner Weise beeinträchtigen.
2.2 Während der Laufzeit einer Kooperation ist es dem Influencer strikt untersagt, Inhalte zu erstellen, zu veröffentlichen oder anderweitig zu verbreiten, die Produkte oder Dienstleistungen bewerben, die in direkter Konkurrenz zu denjenigen des betreffenden Unternehmens stehen. Diese Verpflichtung gilt einen Monate nach Abschluss der Kooperation, es sei denn, die Agentur hat schriftlich eine ausdrückliche Genehmigung zur Ausnahme erteilt.
2.3 Der Influencer ist verpflichtet, unverzüglich die Agentur zu informieren, falls notwendige Informationen, Materialien oder Anweisungen für die Durchführung der Kampagne fehlen. Der Influencer darf keine Annahmen treffen oder Inhalte ohne explizite Genehmigung durch die Agentur erstellen oder veröffentlichen.

§3 Vertragsabschluss und Rücktritt

3.1 Ein verbindlicher Vertrag zwischen der Agentur und dem Influencer kommt erst zustande, wenn die Agentur eine schriftliche Bestätigung der Zusammenarbeit, die per E-Mail oder anderweitig in Textform erfolgen kann, erteilt. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht kein Anspruch des Influencers auf Vergütung oder sonstige Leistungen seitens der Agentur.
3.2 Die Agentur behält sich das Recht vor, bis zu 24 Stunden vor dem geplanten Veröffentlichungstermin von Inhalten ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall besteht für den Influencer kein Anspruch auf Vergütung oder Aufwendungsersatz, es sei denn, die Agentur hat schriftlich etwas anderes zugesichert.
3.3 Tritt die Agentur nach Ablauf der 24-Stunden-Frist vom Vertrag zurück, ohne dass dies auf ein schuldhaftes Verhalten des Influencers zurückzuführen ist, ist die Agentur verpflichtet, dem Influencer eine anteilige Vergütung für bereits erbrachte, nachweisbare Leistungen zu zahlen. Diese Vergütung richtet sich nach dem Umfang der bis zum Rücktritt erbrachten Arbeiten.

§4 Freigabe von Content

4.1 Der Influencer ist verpflichtet, sämtliche von ihm erstellten Inhalte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Texte, Bilder, Videos, Grafiken, Hashtags, und Links, vor deren Veröffentlichung zur Freigabe an die Agentur zu übermitteln.
4.2 Inhalte dürfen erst dann veröffentlicht oder in sonstiger Weise genutzt werden, wenn die Agentur eine ausdrückliche schriftliche Freigabe erteilt hat. Diese Freigabe erfolgt in der Regel per E-Mail und muss vom Influencer archiviert werden.
4.3 Im Falle einer Verweigerung der Freigabe durch die Agentur ist der Influencer verpflichtet, die beanstandeten Inhalte gemäß den Anweisungen der Agentur anzupassen und erneut zur Freigabe vorzulegen. Ein Verstoß gegen diese Regelung, insbesondere die Veröffentlichung nicht freigegebener Inhalte, berechtigt die Agentur zur sofortigen Vertragsauflösung und zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

 

§5 Pflichten der Agentur

5.1 Die Agentur agiert im Rahmen der Vermittlung und Betreuung von Werbeaufträgen ausschließlich als Mittler zwischen dem Influencer und dem Unternehmen und übernimmt keine Verantwortung für die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen des Influencers, einschließlich der Abführung von Beiträgen an die Künstlersozialkasse (KSK).
5.2 Die Agentur unterstützt den Influencer bei der Verhandlung und Kommunikation mit dem Unternehmen, ist jedoch nicht verantwortlich für die finale Umsetzung der Kooperation oder die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber dem Influencer.

 

§6 Zahlungsverzug und Mahnverfahren

6.1 Rechnungen, die die Agentur für seine Leistungen ausstellt, sind vom Unternehmen innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
6.2 Im Falle eines Zahlungsverzugs sendet die Agentur dem Unternehmen eine erste Zahlungserinnerung. Sollte innerhalb von 7 Tagen nach Versand der Erinnerung keine Zahlung erfolgen, wird eine erste Mahnung ausgesprochen, die eine zusätzliche Frist von 7 Tagen setzt.
6.3 Bleibt die Zahlung auch nach der zweiten Mahnung aus, behält sich die Agentur das Recht vor, den ausstehenden Betrag durch ein Inkassobüro oder gerichtliche Schritte einzufordern. Der Influencer wird in einem solchen Fall erst nach erfolgreichem Zahlungseingang ausgezahlt.
6.4 Für die Dauer des Zahlungsverzugs hat der Influencer keinen Anspruch auf die Vergütung, die für die betroffene Kooperation vereinbart wurde. Die Agentur haftet nicht für den Fall, dass das Unternehmen die Zahlung endgültig verweigert oder zahlungsunfähig wird.

 

§7 Exklusivität und Konkurrenzschutz

7.1 Der Influencer verpflichtet sich, für die Dauer der Kooperation und für einen Zeitraum von zwei Monaten nach deren Ende keine direkten oder indirekten geschäftlichen Beziehungen mit dem betreffenden Unternehmen einzugehen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur.
 

§8 Geheimhaltung und Verhalten

8.1 Der Influencer verpflichtet sich zur strikten Geheimhaltung sämtlicher Informationen, die ihm im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Agentur und dem Unternehmen zur Kenntnis gelangen. Dies umfasst, aber ist nicht beschränkt auf Details zu Kampagnen, vertragliche Vereinbarungen, Preisgestaltungen und Unternehmensstrategien.
8.2 Der Influencer verpflichtet sich, alle von ihm veröffentlichten Inhalte vorab mit der Agentur abzustimmen und sicherzustellen, dass diese den Vorgaben der Kampagne entsprechen und keine vertraulichen Informationen preisgeben.

 

§9 Produktversteuerung

9.1 Der Influencer ist dafür verantwortlich, alle steuerlichen Verpflichtungen, die sich aus der Annahme und Nutzung von Produkten im Rahmen der Kooperation ergeben, ordnungsgemäß zu erfüllen. Dies umfasst insbesondere die Versteuerung von erhaltenen Produkten, die als Sachzuwendungen zu betrachten sind.
9.2 Die Agentur ist nicht verantwortlich für die steuerliche Beratung des Influencers und übernimmt keine Haftung für steuerliche Nachforderungen, Strafen oder Zinsen, die dem Influencer aufgrund der Nichtbeachtung seiner steuerlichen Pflichten entstehen.
9.3 Der Influencer verpflichtet sich, alle relevanten Informationen über erhaltene Produkte und deren Wert ordnungsgemäß zu dokumentieren und diese bei Bedarf den Finanzbehörden offenzulegen.

 

§10 Schlussbestimmungen

10.1 Diese AGB und die daraus resultierenden Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
10.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. § 305b BGB bleibt unberührt.

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