AGB (Nutzungsbedingungen) für Influencer
§1 Allgemeines
Die Dream Direction Hamisch, Kibies und Prantl GbR (nachfolgend: „Dream-Direction") erbringt gegenüber Personen des öffentlichen Lebens, Bloggern und Personen mit einer allgemein hohen Reichweite im Internet, insbesondere in sozialen Medien (nachfolgend: „Influencer“) eine Dienstleistung zur Vermittlung von Werbeaufträgen (Kooperationen, Product-Placement-Kampagnen, Performance-Kampagnen, Give-away-Kampagnen, und weiteren Werbedienstleistungen ; nachfolgend: „Kampagne“). Im Zuge von Kampagnen veröffentlicht der Influencer Inhalte (nachfolgend: „Content“) für unterschiedliche Unternehmen (nachfolgend: „Kunde“) auf seinen Social-Media Kanälen (nachfolgend: „Profile“). Der Influencer kann hierbei die Dienstleistung von Dream-Direction nach §4a (nachfolgend: “Kampagnenvermittlung“) oder §4b (nachfolgend: „Management-Dienstleistung) im Rahmen dieser AGB in Anspruch nehmen. Bei dem Influencer kann es sich sowohl um einen Verbraucher (§13 BGB) als auch um einen Unternehmer (§14 BGB) handeln. An von Kunden beauftragten Kampagnen kann der Influencer freiwillig teilnehmen, verpflichtet sich allerdings im Zuge der Annahme einer Kampagne zu dessen gewissenhaften Ausführung.
​
​
​
§2 Geltungsbereich
(1) Insofern Sie (nachfolgend: “Influencer”) von uns, der Dream-Direction Hamisch, Kibies und Prantl GbR, Tulpenweg 3 82515 Wolfratshausen Kooperationsanfragen erhalten und/oder WhatsApp Nachrichten / Newsletter / Mailings beziehen und/oder an Kampagnen teilnehmen und/oder sich als Influencer beworben haben und/oder sich in die Datenbanken bzw. Influencer Verzeichnisse von Dream Direction eingetragen haben und/oder Dienste/Dienstleistungen in Anspruch nehmen und/oder Kooperationsverträge eingehen und/oder Consulting Dienstleistungen in Anspruch nehmen wird die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Dream Direction vereinbart. Die Inanspruchnahme der Angebote von Dream Direction ohne vorherige Anerkennung dieser AGB gestattet Dream Direction ausdrücklich nicht.
(2) Alle zwischen dem Influencer und Dream Direction im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen und aus individuellen, schriftlichen Absprachen mit dem Influencer.
(3) Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme unserer Dienste/Dienstleistungen gültige Fassung unserer AGB.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Influencers akzeptiert Dream Direction nur dann und insoweit, wie ein Handlungsbevollmächtigter (Geschäftsführer) von Dream Direction ihrer Geltung ausdrücklich und in schriftlicher Form zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall.
(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Influencer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch Dream-Direction maßgebend.
(6) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von dem Influencer Dream Direction gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(7) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§3 Registrierung, Zusammenarbeit
(1) Der Influencer verpflichtet sich bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und sich nicht als eine andere Person auszugeben oder einen Namen zu verwenden, für dessen Gebrauch er keine Berechtigung hat.
(2) Der Influencer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben oder zwar nicht das 18. aber das 16. Lebensjahr vollendet und die ausdrückliche Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter zur Zusammenarbeit mit Dream-Direction haben. Das Alter wird im Zuge der Registrierung vom Influencer abgefragt und ist wahrheitsgemäß anzugeben. Eine schriftliche Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter ist von beschränkt geschäftsfähigen Influencern, auf Anforderung von Dream-Direction, einzureichen.
(3) Der Influencer ist nicht berechtigt konkrete Inhalte einer Kampagne, welche nicht der Öffentlichkeit zugänglich sind, ohne schriftliche Erlaubnis an Dritte weiterzugeben.
(4) Der Influencer verpflichtet sich, sich nur einmalig für die Influencer-Datenbank zu registrieren.
(5) Der Influencer verpflichtet sich, keine Inhalte mit Viren, Trojanern oder sonstigen Programmierungen, die das System von Dream-Direction schädigen können, zu übermitteln. Bei Zuwiderhandlung wird der Influencer mit sofortiger Wirkung von einer weiteren Zusammenarbeit ausgeschlossen. Dieser wird Dream-Direction jedweden Schaden ersetzen, der Dream-Direction durch eine etwaige schuldhafte Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen entstanden ist.
(6) Der Influencer verpflichtet sich, keine Werbung oder unzutreffende Warnungen vor Viren, Fehlfunktionen und dergleichen zu verbreiten oder zur Teilnahme an Schneeballsystemen, Kettenbrief-, Pyramidenspiel- und vergleichbaren Aktionen aufzufordern.
(7) Der Influencer ist verpflichtet bei jeder Kampagne den Weisungen von Dream-Direction Folge zu leisten und die in diesen AGB niedergelegten Regeln einzuhalten und anzuerkennen. Bei Verstoß gegen diese Regelungen kann der Influencer mit sofortiger Wirkung von einer weiteren Zusammenarbeit ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf die Leistungen von Dream-Direction besteht nicht.
(8) Der Influencer verpflichtet sich gegenüber Dream-Direction wahrheitsgemäße Angaben zu seinem Profil und jeder anderen Art von Social Media- oder Web- Präsenz zu machen, die der Influencer mit Gewinnabsicht nutzt (hierzu zählen sämtliche Profile, die der Influencer an Dream-Direction übermittelt).
​
​
(9) Insbesondere ist der Influencer dazu verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben über Abonnenten-, Aufruf- und Klick-Zahlen anzugeben oder Dream-Direction über Unklarheiten unverzüglich zu informieren. Jedwede Art von gekauften, unechten oder fälschlich erworbenen Abonnenten/Followern die Kunden oder Dream-Direction täuschen könnten, sind an Dream-Direction zu melden. Der Influencer versichert mit der Registrierung, dass seine Community belastbar bzw. real ist, sprich dieser weder Fake-Follower, noch Fake Engagements (Likes oder Kommentare) kauft oder in der Vergangenheit gekauft hat.
(10) Der Kauf von Abonnenten, jedwede Manipulation und/oder Verfälschung von profilbezogenen Daten, Kampagnen, Kampagnen Ergebnissen, Messzahlen und/oder Screenshots die diese Daten widerspiegeln und/oder die Täuschung von Dream-Direction, Kunden oder Partnern, sind dem Influencer strikt untersagt. Etwaige Verstöße hiergegen können zu einer sofortigen Beendigung der Zusammenarbeit und Einbehalt aller oder Teilen der Einnahmen des Influencers führen, damit ein möglicher finanziellen Schaden gegenüber Dream-Direction, Kunden und/oder Partnern beglichen werden kann. Weitere Schadensersatzansprüche von Dream-Direction bleiben hiervon unberührt.
(11) Finanzielle Schäden durch Manipulation, Täuschung und/oder Verfälschung können rückwirkend gegenüber dem Influencer geltend gemacht werden und sind in voller Höhe durch den Influencer zu begleichen.
​
​
​
§4 Vertragsschluss, Leistungsbeschreibung
(1) Der Influencer hat zu Beginn der Zusammenarbeit und im Zuge des Registrierungsprozesses (auch „Onboarding“ oder „Aufnahmeprozess“) die Möglichkeit zwischen zwei wesentlichen Dienstleistungen durch Dream-Direction zu wählen. Die im Zuge der Registrierung gewählte Variante ist maßgeblich für die weitere Zusammenarbeit mit Dream-Direction und bleibt solange bestehen, sofern a) der Influencer nicht die Zusammenarbeit schriftlich vollständig beendet oder b) schriftlich vereinbart wird, die Zusammenarbeit auf eine andere Variante zu ändern. Dies würde sowohl einen Wechsel von der „Kampagnenvermittlung“ in die „Management-Dienstleistung“ als auch von der „Management-Dienstleistung“ in die „Kampagnenvermittlung“ betreffen. Eine Zusammenarbeit ohne eine der beiden Varianten zu wählen ist nicht möglich. Arbeitet der Influencer mit Dream-Direction innerhalb des Geltungsbereich (§2) zusammen und es wird nicht explizit eine Variante schriftlich vereinbart, wird der Influencer von Dream-Direction als im System gelistet („Kampagnenvermittlung“) behandelt.
​
​
​
§4a Kampagnenvermittlung
(1) Kampagnenvermittlung (= nicht exklusive Registrierung im System von Dream-Direction): beinhaltet die Registrierung im System und den Datenbanken von Dream-Direction, wodurch der Influencer regelmäßig Kampagnenanfragen per E-Mail, SMS, Messenger-Diensten (z.B WhatsApp) oder auf ähnlichen Wege erhält und an diesen teilnehmen kann. Es handelt sich dabei grundsätzlich um Product-Placement-Kampagnen, Performance-Kampagnen, Live-Kampagnen (bei denen Events, Fantreffen oder vergleichbare Veranstaltungen vor Ort bei einem Kunden stattfinden), Give-Away-Kampagnen, Verlosungen/Gewinnspiele und/oder ähnliche Werbedienstleistungen. Der Umfang der Zusammenarbeit beschränkt sich hierbei ausschließlich auf die Vermittlung von Kampagnen durch Dream-Direction.
(2) Änderung, Beendigung der Zusammenarbeit Der Influencer kann jederzeit die Variante der Zusammenarbeit ändern, hierfür muss der Influencer Dream-Direction über die Änderung schriftlich informieren. Der Influencer kann jederzeit die Zusammenarbeit mit Dream-Direction vollständig beenden. Eine Beendigung der Zusammenarbeit muss in Schriftform erfolgen. Bestehende Vertragsverhältnisse, insbesondere nach §7 Abs. 1-4 und laufende Kampagnen/Kooperationen bleiben von einer Beendigung oder Änderung unberührt. Die Verbindlichkeit des Influencers zur Erfüllung sämtlicher vereinbarter Kampagnen gegenüber Dream-Direction oder Dritter bleibt bestehen. Nach vollständiger Beendigung werden sämtliche noch ausstehende Zahlungen und Provisionen nach §9 (Entgelt) zum nächsten bzw. zu den darauffolgenden Abrechnungszeitpunkten ausgezahlt.
(3) Der Influencer kann die Kampagnenvermittlung auch dann in Anspruch nehmen, wenn dieser schon exklusiv von einer anderen Agentur betreut wird. In diesem Fall gelten die AGB für die ggf. betreuende Agentur.
​
​
​
§4b Management-Dienstleistung
(1) Management-Dienstleistung (= exklusive Registrierung im System von Dream-Direction): beinhaltet die ganzheitliche und exklusive Betreuung, sämtlicher einkommengenerierender/geschäftlicher Maßnahmen, mit Hilfe der dem Influencer zur Verfügung stehenden Reichweite auf den Sozialen Netzwerken sowie aller mit der „Influencer Tätigkeit" im Zusammenhang stehenden Aktivitäten durch Dream-Direction. Maßnahmen zur Einkommensgenerierung sind vorwiegend Kampagnen (Kooperationen, Product-Placements, Performance-Kampagnen u.Ä.), Kampagnen mit Kunden, die Platzierung von Affiliate-Links in den Profil(en) des Influencers („pay per click“- , „pay per lead“-, „pay per sale" - Links), die Erstellung von digitalen Produkten (nicht physische Produkte wie z.B Premium-Content, E-Books, Instagram-Filter, Online-Veranstaltungen, Kurse, Webinare, E-Learning Angebote o.Ä.), die Vermarktung von personalisierten Merchandise-Produkten und/oder der Verkauf von sogenannten „White-Label- Produkten“ (Produkte, welche mit dem Namen, Sprüchen oder vergleichbaren, auf den jeweiligen Influencer hinweisenden Symbolen, Schriften oder Logos bedruckt oder gekennzeichnet sind und als ein eigenständiges Markenprodukt vertrieben werden) sowie sämtliche, im Zusammenhang mit der Reichweite des Influencers stehenden, entgeltlichen Tätigkeiten. Abweichungen von dem Umfang der exklusiven Betreuung durch Dream-Direction können vor Registrierung schriftlich und in Einvernehmen beschlossen werden, so können einzelne Einkommen generierende Maßnahmen weiterhin eigenständig durch den Influencer durchgeführt werden. Eine Zustimmungserfordernis durch Dream-Direction besteht hierbei in jedem Fall.
(2) Im Zuge der Management-Dienstleistung bevollmächtigt der Influencer Dream-Direction dazu ihn exklusiv und in vollem Umfang bei sämtlichen, im Zusammenhang mit der „Influencer Tätigkeit“ stehenden, Einkommen generierenden Aktivitäten zu vertreten. Dies beinhaltet auch das geschäftliche Auftreten von Dream-Direction in dessen Namen.
(3) Die durch Dream-Direction angebotene Management-Dienstleistung umfasst die folgenden Leistungen:
Der Influencer erhält ein über die Webseite von Dream-Direction veröffentlichtes Impressum
Dream-Direction verwaltet die E-Mail- und Kundenkommunikation des Influencers
Der Influencer nimmt automatisch am „CollabShare-“ & „Influencer SignUp-Programm“ teil (weitere Informationen hierzu erhält der Influencer nach Inanspruchnahme der Management-Dienstleistung via Messenger)
Durch Dream-Direction organisierte Performance-Kampagnen
Eine eigene, kostenlose, durch Dream-Direction verwaltete E-Mail mit professioneller Domain oder „@dream-direction.de“ - Endung (zu beachten ist hierbei insbesondere §6 Abs. 8) Zugriff auf das Kundennetzwerk von Dream-Direction, wobei Dream-Direction den Influencer innerhalb des Netzwerkes bei allen relevanten Kunden für eine Zusammenarbeit vorschlägt (ein fester zeitlicher Rahmen ist hierbei nicht definiert)
Dream-Direction akquiriert proaktiv für den Influencer entsprechende Werbepartner
Die ganzheitliche Organisation von Kooperationen und Kampagnen
Die professionelle Preisverhandlungen mit den Kunden durch Dream-Direction
Die Rechnungsstellung durch Dream-Direction
Eine Postadresse für Mailings und Fanpost und kostenlose Postweiterleitung
Support und persönliche Betreuung durch Dream-Direction
Den Zugang zu sonstigen Provisionsmodellen
​
(4) Der Influencer verpflichtet sich durch Inanspruchnahme der Management-Dienstleistung: Kooperationsanfragen durch Kunden, über sämtliche Profile (Instagram, YouTube, TikTok, SnapChat o.Ä.) an Dream-Direction weiterzuleiten Die durch Dream-Direction erstellte E-Mail in den Instagram E-Mail Button ggf. die Bio und allen weiteren, dem Influencer zur Verfügung stehenden Profile wie bspw. YouTube, TikTok, SnapChat, Facebook, Twitch u.Ä. Netzwerke, soweit dies technisch möglich ist, einzutragen und keine weiteren Kontaktmöglichkeiten mit Kunden, die nicht durch Dream-Direction zur Verfügung gestellt/verwaltet werden zu nutzen Kooperationsanfragen, die an ggf. eine alte E-Mail Adressen gesendet werden, an Dream-Direction weiterzuleiten Exklusiv mit Dream-Direction zusammenzuarbeiten und ohne Dream-Direction keine Kampagnen/Kooperationen über Kunden, Brands, Agenturen o.Ä. anzunehmen Die Postadresse: Name/Benutzername c/o Dream-Direction Hamisch, Kibies und Prantl GbR Tulpenweg 3 82515 Wolfratshausenin das Instagram und falls technisch möglich, in anderen Profilen (z.B Blog, Facebook, Twitter, TikTok) einzutragen und bei direkten Sendeanfragen von Unternehmen, die genannte Adresse anzugeben.
​
(5) Rechte von Dream-Direction während Inanspruchnahme der Management-Dienstleistung: Der Influencer überträgt Dream-Direction das Recht, Briefe und allgemein Post für den Influencer, welche an Dream-Direction Hamisch, Kibies und Prantl GbR Tulpenweg 3 82515 gesendet werden zu öffnen und in digitaler Form an den Influencer zu übermitteln. Pakete und Produktsendungen dürfen von Dream-Direction geöffnet, gesammelt und gemeinsam in einem einzelnen Paket abgepackt und versendet werden. Ein Anspruch auf direkte, postalische Weiterleitung von Paketen besteht nicht. Grundsätzlich leitet Dream-Direction Post einmal im Quartal weiter, möchte der Influencer eine Paketweiterleitung außerhalb der regelmäßigen Weiterleitung, trägt dieser die vollen Versandkosten. Der Influencer gestattet Dream-Direction ihn im Zuge der Zusammenarbeit bei diversen Partner-Agenturen und Influencer-Vermittlungsplattformen zu listen, ein Profil mit den relevanten Daten des Influencers anzulegen und dieses im Namen des Influencers zu verwalten. Alle hierfür notwendigen personenbezogenen Daten dürfen an die jeweilige Agenturen und/oder Plattformen durch Dream-Direction weitergegeben werden. Dream-Direction darf personenbezogene Daten wie die Adresse ohne vorheriger Erlaubnis zur Sendung von Produkten an potentielle Werbepartner weitergeben. Dream-Direction darf übermittelte Statistiken (Insights) an potentielle Werbepartner nach eigenem Ermessen weitergeben. Darüber hinaus darf Dream-Direction sämtliche vom Influencer gespeicherte und im Zuge der Zusammenarbeit übermittelte Informationen zur Kampagnenabwicklung an Kunden weitergeben.
​
(6) Änderung, Beendigung der Zusammenarbeit Der Influencer kann jederzeit die Variante der Zusammenarbeit ändern, hierbei kann ein Wechsel von der Management-Dienstleistung zur Kampagnenvermittlung entweder proaktiv und schriftlich durch den Influencer erfolgen oder still und formlos durch Änderung der E-Mail Adresse in den Profilen des Influencers. Ändert der Influencer seine E-Mail Adresse zu einer nicht mehr durch Dream-Direction verwalteten Adresse, wird dieser unverzüglich der Kampagnenvermittlung zugeordnet und verliert alle in §4b Abs. 3 vereinbarten Leistungen. Die Zusammenarbeit wird auf Grundlage von §4a mit dem Influencer fortgeführt, bis dieser schriftlich vollständig die Zusammenarbeit beendet. Der Influencer verpflichtet sich Dream-Direction über alle relevanten Änderungen, die Auswirkungen auf die Grundlage der Zusammenarbeit haben, an den eigenen Profilen, insbesondere bei Änderungen an der Kontakt E-Mail schnellstmöglich zu informieren. Der Influencer kann jederzeit die Zusammenarbeit mit Dream-Direction vollständig beenden, wodurch Dream-Direction alle in §4b Abs. 3 genannten Leistungen unverzüglich einstellt. Eine Beendigung der Zusammenarbeit muss in Schriftform erfolgen. Bestehende Exklusivitäten, insbesondere nach §7 Abs. 1-4 , Vertragsverhältnisse und laufende Kampagnen/Kooperationen bleiben von einer Beendigung oder Änderung unberührt. Die Verbindlichkeit des Influencers zur Erfüllung sämtlicher vertraglicher Verpflichtungen gegenüber Dream-Direction oder Dritter bleibt bestehen. Mit Beendigung oder Änderung der Management-Dienstleistung, stoppt das CollabShare-, SignUp- und alle weiteren, provisionsabhängigen Programme umgehend und der Influencer verliert den Anspruch auf daraus resultierende, zukünftige Provisionszahlungen. Nach vollständiger Beendigung werden sämtliche noch ausstehende Zahlungen und Provisionen nach §9 (Entgelt) zum nächsten bzw. zu den darauffolgenden Abrechnungszeitpunkten ausgezahlt.
​
​
​
§5 Kampagnen, Kampagnenbestimmungen
§5a Allgemeine Bestimmungen
(1) Kampagnenangebote werden dem Influencer regelmäßig vorgeschlagen, dies erfolgt i.d.R per Messenger-Dienst (WhatsApp), per E-Mail oder über einen anderen, vereinbarten Kommunikationsweg. Innerhalb dieser Anfrage teilt Dream-Direction dem Influencer den Umfang sowie das Budget der Kampagne mit.
(2) Die Angebote sind so gefasst, dass die Erstellung einer bestimmten Kampagne nach den Vorstellungen des Kunden erwartet wird. Dabei beschreibt Dream-Direction die Wünsche des Kunden, sowie die Rahmenbedingungen der zu veröffentlichenden Kampagne so genau und detailliert wie möglich unter Angabe z.B. des Videotyps, der Art des Contents (Text, Bild, Hashtags etc.) und des zu nutzenden Profils (Social Media-Kanals). Darüber hinaus sind die Angebote individuell konkretisiert. Für jedes Werbeangebot erstellt Dream-Direction für den jeweiligen Influencer eine Anfrage mit allen notwendigen Informationen bezüglich der Kampagne. Diese Anfrage beinhaltet den vollen, netto Auszahlungsbetrag an den Influencer.
(3) Der Influencer kann die Kampagnenanfrage durch Dream-Direction annehmen oder ablehnen. Zur Annahme einer Kampagne bedarf es einer schriftlichen (E-Mail, SMS, Messenger-Dienst) oder fernmündlichen (Telefon, Videochat) Zusage seitens des Influencers.
(4) Wird eine Anfrage durch den Influencer angenommen, akzeptiert dieser die Rahmenbedingungen und verpflichtet sich den Auftrag zu dem genannten Preis auszuführen und garantiert, dass der durch Dream-Direction zu zahlende Betrag, die komplette Erstellung und Veröffentlichung der Kampagne abdeckt. Mit der Annahme eines Angebots ist der Influencer verpflichtet, die Kampagne entsprechend der Angebotsbeschreibung für Dream-Direction zu erstellen und zu veröffentlichen.
(5) Sofern in der Anfrage nichts gegenteiliges genannt ist, enthält jede Kampagne bis zu drei Korrekturschleifen. Im Zuge der Korrekturschleifen hat der Influencer Änderungswünsche des Contents durch Dream-Direction oder den Kunden zu übernehmen und diesen abzuändern bzw. ggf. neu zu produzieren.
(6) Der Influencer ist verpflichtet sämtlichen Content für Kampagnen nach §5a - 5d vorab an Dream-Direction zur Überprüfung zu übermitteln und freigeben zu lassen. Eine Veröffentlichung von Content ohne Freigabe ist untersagt, sofern vorab nichts gegenteiliges mit dem Influencer kommuniziert wurde. Bei Zuwiderhandlung und falsch Veröffentlichungen verfällt der Vergütungsanspruch des Influencers möglicherweise teilweise oder vollständig.
(7) Ist eine Content-Freigabe erforderlich muss sämtlicher für Kampagnen erstellter Content spätestens 72 Stunden vor geplanter Veröffentlichung an Dream-Direction übermittelt werden.
​
(8) Der Influencer kann unverbindliche Änderungsvorschläge zur Durchführung und/oder dem Preis der Kampagne (Preis-/Gegenangebot) machen. Dies kann dazu führen, dass die Kampagne in der durch den Influencer vorgeschlagenen Variante von dem Kunden und/oder Dream-Direction abgelehnt und der Auftrag dem Influencer entzogen wird. Ein Anspruch auf Teilnahme an einer Kampagne/Kooperation besteht ausdrücklich nicht. Wird dem Änderungsvorschlag/dem neuen Preis durch Dream-Direction bzw. dem Kunden zugestimmt gilt die Kampagne ebenfalls als angenommen. Dream-Direction informiert den Influencer daraufhin unverzüglich über die Annahme des Gegenangebotes.
(9) Vor Beginn der Content-Produktion erhält der Influencer von Dream-Direction (falls durch den Kunden gewünscht) ein zusätzliches Kampagnenbriefing mit weiteren, detaillierten Angaben zur Kampagnenumsetzung. Sofern die Vorgaben des Briefings nicht unverhältnismäßig stark von der ursprünglichen Anfrage abweichen (dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der zuvor in der Anfrage vereinbarte Content geringer ist), hat der Influencer die Kampagne anhand des Briefings und für den vereinbarten Betrag umzusetzen.
(10) Sämtliche an Dream-Direction zu zahlende Umsatzbeteiligungen sind bereits von dem an den Influencer übermittelten Preis abgezogen und es entstehen keine weiteren Kosten/Abgaben für die Kampagnenvermittlung/-beauftragung durch Dream-Direction. Gegenteiliges trifft nur dann zu, wenn bei Anfragestellung, schriftlich durch Dream-Direction etwas Entgegengesetztes vereinbart wird.
(11) Dream-Direction behält sich das Recht vor ohne Angabe von Gründen, zu jedem Zeitpunkt, vor der Erbringung einer Leistung durch den Influencer, Änderungen an der Kampagne vorzunehmen oder dem Influencer den Auftrag mit sofortiger Wirkung zu entziehen. Hierüber informiert Dream-Direction den Influencer vorab schriftlich. Ein Anspruch auf die Teilnahme an einer bestimmten Kampagne besteht ausdrücklich nicht.
(12) Weicht die durch Dream-Direction kommunizierte Kampagnenänderung stark von der ursprünglichen Kooperationsanfrage ab (dies ist insbesondere der Fall wenn sich der Preis oder Umfang ändert), kann der Influencer die Kampagnenzustimmung schriftlich widerrufen.
(13) Dream-Direction verpflichtet sich bestmöglich zwischen Kunde und Influencer zu kommunizieren, um Feinabstimmungen hinsichtlich der Einzelheiten des Contents zu ermöglichen und so das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
​
(14) Die Terminabsprache findet vor Beginn der Kampagne statt. Bestätigt der Influencer einen vorgeschlagenen Termin, ist der Influencer verpflichtet diesen einzuhalten. Sämtliche Content-Teile einer Kampagne müssen, wenn nicht vorab anders kommuniziert, vor 19:00 Uhr veröffentlicht werden. Ist eine Veröffentlichung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht möglich hat dieser Dream-Direction schnellstmöglich, spätestens aber 12 Stunden vor geplanter Veröffentlichung zu informieren.
(15) Absprachen mit dem Kunden vor Ort, über soziale Netzwerke, Messenger-Dienste, per Telefon oder auf sonstigem Weg, von denen Dream-Direction keine Kenntnisse hat, die aber die Ausführung, die Bezahlung und/oder sonstige relevante Änderungen beinhalten, sind dem Influencer strikt untersagt. Der Influencer verpflichtet sich zudem, Dream-Direction über etwaiges Fehlverhalten eines Kunden unverzüglich in Kenntnis zu setzten, auch wenn dies eine mögliche Beendigung des Auftrags bedeuten würde. Der Influencer selbst ist verpflichtet, keine über sein ursprüngliches Angebot hinausgehende Angebote unter Umgehung des Leistungsangebots von Dream-Direction an den Kunden heranzutragen. Jeder schuldhafte Verstoß des Influencers gegen diese Regelungen zieht eine Vertragsstrafe in doppelter Höhe des vereinbarten Entgelts nach sich. Weitergehende Ansprüche von Dream-Direction bleiben davon unberührt.
(16) Nach Fertigstellung der Kampagne durch den Influencer ist dieser verpflichtet, das geistige Eigentum an den Inhalten der Kampagne in der vertragsgemäß vereinbarten Form Dream-Direction zur Verfügung zu stellen. Der Influencer wird die Kampagne nach Freigabe in seinem Profil veröffentlichen und seinen Abonnenten (Fans/Followern) für die Dauer von mindestens einem Jahr zur Verfügung stellen (wenn keine andere Vereinbarung mit dem Influencer besteht). Die Entfernung des einmal veröffentlichen Contents von den Profilen des Influencers darf vor Ablauf der Mindestdauer von einem Jahr (oder dem abgesprochenen Zeitraum), nur mit schriftlicher Genehmigung durch Dream-Direction oder den Kunden erfolgen.
(17) Dream-Direction kann jederzeit, nach eigenem Ermessen und ohne Begründung, die Löschung von Content, der im Zuge von Kampagnen entstanden ist, veranlassen. Der Influencer ist verpflichtet die Löschung innerhalb eines Werktages durchzuführen.
​
(18) Der Influencer verpflichtet sich nach Ausführung der Kampagne, mit einer Frist von 5 Tagen, sämtliche, ihm zugängliche Auswertungskennzahlen (sogenannte „Insights") von allen Content-Teilen zur Verfügung zu stellen. Bei einer Instagram Story beinhaltet dies die vollständigen Insights jeder einzelnen Sequenz. Ist die Zurverfügungstellung der Insights durch den Influencer aufgrund höherer Gewalt nicht möglich, hat dieser Dream-Direction vorab und/oder nach Kenntnisnahme dieser Einschränkung zu informieren. Zugleich verpflichtet sich der Influencer die Verfügbarkeit der jeweiligen Insights vor Kampagnenstart zu prüfen und gegebenenfalls präventiv Maßnahmen zu ergreifen, um die Verfügbarkeit der Insights sicherzustellen. Ist die Übermittlung aufgrund von Eigenverschulden des Influencers nicht möglich, entfällt gegebenenfalls der Vergütungsanspruch ganz oder teilweise.
​
(19) Wenn der Kunde sich für eine Kampagne mit physischen Gütern entscheidet, übernimmt er zusätzlich zu den Kosten für den Werbeauftrag auch die Kosten für die jeweiligen Produkte, den Versand und Zollgebühren. Die Zusendung von physischen Gütern an den Influencer erfolgt in Form einer Dauerleihe. Das bedeutet, dass das Nutzungsrecht dieser Güter auf den Influencer übergeht. Für eventuell anfallende steuerliche Belastungen oder Pflichten, die sich aus der Dauerleihe ergeben, ist der Influencer selbst verantwortlich. Der Kunde stellt sicher, dass die Dauerleihe der Güter an den Influencer in Übereinstimmung mit allen anwendbaren steuerlichen Vorschriften erfolgt.
​
​
​
§5b Begriffsdefinitionen innerhalb von Kampagnen
​
(1) Sofern in der Anfrage von Dream-Direction schriftlich nichts Entgegengesetztes vereinbart wird, gelten die Folgenden Begriffsdefinitionen: Instagram Feed-Post: Auf dem Hauptkanal des Influencers im sozialen Netzwerk Instagram hochgeladene, Video- oder Fotoinhalte
Instagram Story Post: Mindestens 5 Video- oder Bildsequenzen, die auf Instagram im Abschnitt „Stories“ des Kontos hochgeladen wurden
TikTok: Ein Video veröffentlicht auf TikTok unter dem Abschnitt „Video“ Instagram IGTV Post: Ein Video mit einer Mindestlänge von 2-3 Minuten, das über die IG TV-Funktion der Instagram-App hochgeladen wurde
Facebook-Post: Video- oder Fotoinhalt, die auf dem Hauptkanal des Influencers im sozialen Netzwerk Facebook hochgeladen wurden Eigenes
Youtube-Video: Auf dem Hauptkanal des Influencers im sozialen Netzwerk Youtube hochgeladener Videoinhalt, wobei sich die Handlung des Videos ausschließlich auf die jeweilige Kampagne konzentriert. Dabei muss die in diesem Vertrag genannte Marke sowie die Verwendbarkeit und Eigenschaften des jeweiligen Produkts im definierten Maße zur Geltung kommen
Snapchat Post: Mindestens 5 Video- oder Bildsequenzen, die auf dem Hauptkanal des Influencers im sozialen Netzwerk Snapchat hochgeladen wurden Blogpost: Ein Text- und Bildbeitrag im Hauptblog des Influencers. Der Artikel muss eindeutig das Produkt/die Dienstleistung des Kunden enthalten
Twitch: TV-Livestream auf dem Hauptkanal des Influencers im sozialen Netzwerk Twitch, der das Produkt oder die Dienstleistung in regelmäßigen Zeitabständen während des streamen und eine spezielle Erwähnung in der Überschrift / dem Namen des Streams.
​
​
​
§5c Content-Voraussetzungen
(1) Der Content einer Kampagne wird exklusiv für den jeweiligen Kunden erstellt, es dürfen keine Produkte oder deren Namen oder Kennzeichen gezeigt werden, die mit den Produkten des Kunden in Konkurrenz treten können. Der Content darf keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere deren Persönlichkeitsrechte, das Recht am eigenen Bild, das Datenschutzrecht, Namens-, Kennzeichen-, Urheber- oder Designrechte, und darf keine Inhalte enthalten, die wettbewerbsrechtliche Ansprüche Dritter, insbesondere von Mitbewerbern des Influencers, des Kunden oder von Dream-Direction auslösen können.
(2) Der Content muss von Anfang an, nach den im Land geltenden, gesetzlichen Bestimmungen, als Werbung gekennzeichnet werden. Dies gilt für jede Art von Content. Für die medienrechtlich korrekte Kennzeichnung ist der Influencer selbst verantwortlich.
(3) Sowohl der Influencer als auch das Produkt müssen in jedem erstellten visuellen Inhalt deutlich sichtbar sein, und die Brand muss deutlich erkennbar und nicht gespiegelt sein, damit diese klar gelesen werden kann.
(4) Der Influencer hat die Möglichkeit den Content nach eigener kreativer Freiheit zu gestalten, allerdings muss dieser den Qualitätsstandards des Influencers sowie den genannten Bedingungen von Dream-Direction entsprechen.
​
​
​
§5d Schlecht- oder Nichterfüllung, Freistellung
(1) Werden Inhalte, Verlinkungen, Kampagnen-Links oder weitere Vorgaben falsch veröffentlicht, ist der Influencer zur Nachlieferung und Korrektur verpflichtet. Der Influencer darf 4 Wochen vor und nach dem vereinbarten Postingzeitpunkt der Kampagne keinen weiteren Werbepost in Zusammenarbeit mit zu dem Kunden in Verbindung stehenden Konkurrenzmarken veröffentlichen.
(2) Wird die an Dream-Direction zum Zeitpunkt der Eintragung bzw. zum letzten Zeitpunkt übermittelte Reichweite bzw. die Impressionen um mehr als 30% unterschritten, muss der Influencer die fehlende Reichweite durch zusätzliche Postings (z.B. zusätzlicher kurzer Reminder mit Swipe-Up) kompensieren.
​
​
​
§5e Performance-Kampagnen
(1) Bei einer Performance-Kampagne handelt es sich um eine Kampagne, bei der der Influencer nach entsprechender „Leistung“ seines Contents bezahlt wird. Wenn nicht anders vereinbart, sind derartige Kampagnen nicht fest vergütet und eine monetäre Auszahlung findet nur dann statt, wenn das entsprechende Kampagnenziel („pay per click“, „pay per lead“, „pay per sale", „pay per view" o.Ä.) erreicht wurde. Das Kampagnenziel wird dem Influencer mit der Anfrage durch Dream-Direction mitgeteilt.
(2) Der Influencer kann an einer Performance-Kampagne teilnehmen. Dream-Direction wird solche Performance-Kampagnen nach §5a mit dem Influencer bei Verfügbarkeit teilen.
(3) Die notwendigen Informationen, wie z.B. die Art der Vergütung (z.B. pro Klick, pro Conversion, pro Registrierung, etc.) , zur Höhe des Entgeltes, sowie eine Beschreibung des zu bewerbenden Produktes bzw. der zu bewerbenden Dienstleistung, werden dem Influencer vor Kampagnenstart mit einem gegebenenfalls personalisierten Tracking-Link/Code mitgeteilt.
(4) Der von Dream-Direction geteilte Tracking-Link/Code muss vom Influencer in der vorgeschriebenen Art und Weise und ausschließlich auf den von Dream-Direction bzw. dem Kunden vorgegebenen Kanälen geteilt werden. Der Tracking-Link/Code ist so zu bewerben und zu verwenden, wie er ist und nicht zu verändern; ergänzende Inhalte oder Kommentare sind dem Influencer nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch Dream-Direction gestattet. Wird der Tracking-Link/Code nicht oder nicht wie in den Kampagnenbedingungen geteilt bzw. veröffentlicht, so entsteht kein Vergütungsanspruch. Gleiches gilt, wenn der Influencer vorab den Link/Code nicht auf Korrektheit und Funktionalität (soweit ihm das möglich ist) prüft und ggf. auftretende Fehler an Dream-Direction meldet.
(5) Dream-Direction garantiert ausdrücklich nicht die dauerhafte Verfügbarkeit und Funktionalität des Tracking-Mechanismus. Für jedwede, technische Fehler haftet Dream-Direction nicht.
(6) Es ist dem Influencer nicht gestattet, den von Dream-Direction generierten Tracking-Link in irgendeiner Weise zu modifizieren, zu beeinflussen oder zu manipulieren. Mit Hilfe des Tracking-Links können alle Aktionen (z.B. Klicks, Downloads, Käufe etc.) verfolgt werden. Die Informationen, die über diesen Tracking-Link generiert werden, sind Teil der Grundlage für die Berechnung der entsprechenden Vergütung.
(7) Es ist dem Influencer untersagt den Tracking-Link an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise öffentlich, entgegen der Kampagnenbedingungen zugänglich zu machen, um ggf. die Reichweite und Performance zu verbessern.
​
(8) Es ist dem Influencer untersagt die Performance in irgendeiner Weise zu manipulieren, um die Ergebnisse fälschlich zu beeinflussen. Bei Feststellung jedweder Art der Manipulation entfällt der Vergütungsanspruch für den Influencer vollständig. Eine Manipulation kann ebenfalls nach Auszahlung festgestellt und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Influencer nachträglich geltend gemacht werden.
(9) Dem Kunden sowie Dream-Direction steht es frei, Performance Kampagnen nach eigenem Ermessen jederzeit für alle oder einzelne Influencer zu beenden und mit dem Kunden abzurechnen. Dream-Direction wird eine Kampagne insbesondere dann beenden, wenn wenige oder keine Influencer an der Kampagne teilnehmen und wenige oder gar keine Interaktionen von den Abonnenten stattgefunden haben.
(10) Bei Beendigung der Performance Kampagne wird Dream-Direction die Influencer unverzüglich nach zur Kenntnisnahme der Beendigung, schriftlich informieren. Sollten zum Zeitpunkt der Beendigung noch Links/Codes im Umlauf sein, sind diese unverzüglich zu entfernen, ein Vergütungsanspruch für Downloads/Leads/Sales u.Ä. die nach Beendigung der Kampagne generiert wurden, besteht nicht.
(11) Dream-Direction kann Influencer einzeln von der Teilnahme an einer oder mehrerer Kampagnen ausschließen oder vollständig für die Teilnahme an allen Kampagnen eines Kunden sperren. In dem Fall werden alle bis dahin generierten Einnahmen an den Influencer ausgezahlt, sofern dieser zuvor nicht gegen die individuellen Kampagnenbedingungen und/oder die in §5a-5e genannten Regeln verstoßen hat.
(12) Dream-Direction ist nicht verpflichtet über mögliche Zwischenergebnisse, Informationen an den Influencer weiterzugeben, insofern dies technisch für Dream-Direction nicht möglich ist. Zudem sind sämtliche Ergebnisse die während der Kampagne oder vor Auszahlung durch den Kunden, von Dream-Direction an den Influencer herangetragen werden, ohne Gewähr. Dream-Direction haftet in keinem Fall für nicht freigegebene oder aberkannte Provisionen im Nachhinein. Ein finales und verbindliches Ergebnis wird dem Influencer erst nach Auszahlung des Gesamtbetrages durch den Kunden mitgeteilt. Finale Performance Ergebnisse werden von Dream-Direction entsprechend gekennzeichnet mitgeteilt.
(13) Werden anfänglich gemessene Provisionszahlungen nachträglich durch den Kunden „aberkannt“, dezimiert sich die Provision von Dream-Direction proportional zu dem finalen Auszahlungsbetrag des Influencers.
(14) Dream-Direction haftet nicht für eine verspätete Auszahlung der Provisionen durch den Kunden. Eine Auszahlung zum nächsten Abrechnungszeitraum nach §9 (Entgelt) an den Influencer erfolgt erst, nachdem der volle Betrag durch den Kunden beglichen wurde.
​
​
§5f Give-Away-Kampagnen/Barter-Deal
(1) Bei einer Give-Away-Kampagne handelt es sich um eine unvergütete Kampagne. Grundsätzlich bekommt hierbei der Influencer ein oder mehrere Produkte von dem jeweiligen Kunden zur Verfügung gestellt und muss im Gegenzug entsprechende Content-Teile erstellen. Die Anfrage sowie die geltenden Bedingungen werden dem Influencer nach §5a mitgeteilt.
(2) Der Influencer ist verpflichtet den von dem Kunden beauftragten Inhalt nach Erhalt des Produktes zu erstellen. Dream-Direction behält sich das Recht vor zu jedem Zeitpunkt, vor Durchführung der Kampagne oder erbrachten Leistungen durch den Influencer, die Kampagne zu widerrufen oder einzelne Influencer nach eigenem Ermessen oder nach Absprache mit dem Kunden von einer Kampagne auszuschließen. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an einer Give-Away-Kampagne.
(3) Der Influencer ist für die Versteuerung der Produkte nach geltendem, nationalen Recht selbst verantwortlich.
(4) Veröffentlicht der Influencer den vereinbarten Content nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, ist dieser dazu verpflichtet, die Produkte auf eigene Kosten an Dream-Direction zu senden und ggf. Erstattungsansprüche durch den Kunden zu begleichen.
​
​
​
§6 Rechte & Pflichten der Vertragsparteien
(1) Es ist den Influencern unter keinen Umständen gestattet, entgegen der vorstehend genannten Vereinbarung Content jeglicher Art, ohne die ausdrückliche Zustimmung von Dream-Direction oder dem Kunden, vor Ablauf einer ggfs. bestehenden Frist von einem Profil zu löschen und in sonstiger Form der Öffentlichkeit vorzuenthalten. Diese Verpflichtung bleibt im Falle einer Beendigung der Zusammenarbeit seitens des Influencers oder Dream-Direction unberührt.
(2) Der Influencer ist verpflichtet Dream-Direction vorab zu informieren, sofern er seinen Kanal einem Dritten entgeltlich oder unentgeltlich übertragen möchte, sofern auf diesem Kanal Content veröffentlicht ist, zu dessen Veröffentlichung der Influencer gegenüber Dream-Direction vertraglich verpflichtet ist.
(3) Sofern der Influencer gegen eine der in den Kampagnenbedingungen oder in diesen AGB aufgeführten Vorgaben verstößt, behält sich Dream-Direction das Recht vor, den Influencer von der jeweiligen Kampagne auszuschließen. Der Vergütungsanspruch für den Influencer entfällt. Gleiches gilt für den Fall, dass Dream-Direction erst nachträglich von einem Verstoß gegen die Kampagnenbedingungen durch den Influencer erfährt. Für diesen Fall behält sich Dream-Direction ausdrücklich das Recht vor, bereits an den Influencer gezahlte Vergütung sowie sämtliche Schadensersatzforderungen geltend zu machen.
(4) Verstößt der Influencer gegen eine seiner in §4-4b und/oder §5a-5f genannten Verpflichtungen, insbesondere dadurch, dass er den vereinbarten Content überhaupt nicht oder nicht in der vereinbarten Form oder Dauer veröffentlicht, so ist Dream-Direction berechtigt die Kosten des Produktes einschließlich der Versandkosten, sowie sämtlichen, Dream-Direction dadurch entstandenen Schaden zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 50,00 EUR gegenüber dem Influencer geltend zu machen. Schadensersatzansprüche hieraus dürfen von Dream-Direction ggf. durch noch ausstehende Zahlungen anderer Kampagnen in Teilen oder im Ganzen kompensiert werden. Der Influencer hat die Möglichkeit hiergegen schriftlich Einspruch zu erheben.
(5) Dream-Direction behält sich das Recht vor, Influencer auszuschließen, sofern ein Verstoß gegen die zugrundeliegenden AGB oder einzelne Kampagnenbedingungen festgestellt werden. Gleiches gilt, wenn Dream-Direction zu dem Schluss gelangt, dass der Inhalt des Accounts oder eines oder mehrerer Kanäle des Influencers oder sein Auftreten in der Öffentlichkeit im Übrigen nicht mit dem Angebot von Dream-Direction vereinbart ist. Ein Anspruch auf Teilnahme an angebotenen Kampagnen oder Leistungen von Dream-Direction besteht ausdrücklich nicht.
​
(6) Der Influencer ist verpflichtet notwendige Kennzeichnungen an dem Content anzubringen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Hierzu zählt insbesondere die Kennzeichnung als „Werbung“ , sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Erkundigungen hierüber hat der Influencer selbst einzuholen. Der Influencer stellt Dream-Direction hiermit ausdrücklich von jedweder, sich aus einer fehlenden Kennzeichnung ergebenden Verpflichtung frei.
(7) Der Influencer kann jederzeit die Zusammenarbeit mit Dream-Direction schriftlich beenden, ist allerdings zur weiteren Ausführung aller zuvor vereinbarten Kampagnen verpflichtet. Exklusivverträge mit einzelnen Influencern und Firmen, bleiben von einem Austritt unberührt und bestehen bis zur Beendigung des im Exklusivvertrag genannten Zeitraums. Zu beachten ist hierbei die Einhaltung der individuellen Kündigungsfristen.
(8) Im Falle der Beendigung der Management-Dienstleistungen nach §4b Abs. 6 durch den Influencer, ohne dass eine bezahlte Kooperation zustande gekommen ist, können Kosten für bezahlte E-Mail Postfächer und Domains zzgl. MwSt. bis zu 12 Monate rückwirkend geltend gemacht werden.
​
​
​
§7 Kundenschutzvereinbarung
(1) Sämtliche Kampagnen die über Dream-Direction zustande kommen und/oder durchgeführt werden, sind exklusive Kampagnen zwischen dem jeweiligen Influencer und Dream-Direction. Es ist dem Influencer mit einer Frist von 12 Monaten untersagt, unter Umgehung des Leistungsangebotes von Dream-Direction, erneut eine Kampagne mit dem jeweiligen Kunden oder der jeweiligen Brand einzugehen, ohne dass Dream-Direction die exklusive, vollständige Kommunikation mit dem Kunden und die Abwicklung der Kampagne übernimmt. Die Frist beginnt ab dem letzten Veröffentlichungstermin, der über Dream-Direction organisiert wurde.
(2) Es handelt sich um eine über Dream-Direction durchgeführte Kampagne, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft und Dream-Direction (a) im Namen des Influencers Rechnungssteller war, (b) den Versand von Produkten organisiert hat, (c) Verhandlungen im Namen des Influencers mit dem Kunden durchgeführt hat und/oder (d) eine Zahlung für eine Kampagne mit dem Kunden an den Influencer veranlasst hat.
(3) Die Exklusivität bleibt von einer Beendigung der Zusammenarbeit nach §4a oder §4b unberührt.
(4) Jeder schuldhafte Verstoß gegen die Exklusivität zieht eine Vertragsstrafe in einfacher Höhe des vereinbarten Entgeltes der letzten, über Dream-Direction organisierten Kampagne, zwischen dem Influencer und dem Kunden mit sich. Dream-Direction stellt dem Influencer nach Feststellung des Verstoßes eine Rechnung über den Betrag zzgl. ggf. der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus.
​
​
​
§8 Urheberrecht & andere Leistungsschutzrechte
(1) Der Influencer räumt Dream-Direction ein ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der erstellten Kampagne ein. Von der Ausschließlichkeit ausgenommen ist das Recht des Influencers die Kampagne auf seinem Profil zu veröffentlichen. Die Urheberschaft des Influencers wird anerkannt. Der Influencer überträgt Dream-Direction alle die Kampagne betreffenden Nutzungs- und Verwertungsrechte, einschließlich des Rechts auf Veröffentlichung. Der Influencer gestattet Dream-Direction die zeitlich und räumlich unbeschränkte Veröffentlichung des Contents. Der Influencer verzichtet dauerhaft auf sein Recht auf Urheberbezeichnung. Ebenso gestattet der Influencer Dream-Direction Unterlizenzen in dem hier beschriebenen Umfang an die jeweiligen Kunden zu erteilen.
(2) Der Influencer bestätigt bei Annahme der Kampagne, dass er über alle Rechte an den von ihm in der Kampagne ggfs. verwendeten Fotos, Grafiken, Videos, Texten oder sonstigen Materialien verfügt. Dies betrifft insbesondere das Urheberrecht, sowie alle anderen Leistungsschutzrechte, Kennzeichenrechte, Datenbankrechte sowie Rechte am eigenen Bild. Das Recht, die beworbene Marke bzw. das Unternehmenskennzeichen dem Kunden zur Erstellung und Veröffentlichung der Kampagne zu benutzen, wird ihm in Unterlizenz von Dream-Direction erteilt.
(3) Der Influencer ist darüber hinaus verpflichtet keine Fotos, Grafiken, Videos, Texte oder sonstige Materialien bei der Produktion zu verwenden, deren Inhalt oder deren Nutzung strafbar oder in sonstiger Weise gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen. Darunter fallen insbesondere Fotos, Grafiken, Videos, Texte oder sonstige Materialien, deren Inhalt beleidigend, volksverhetzend, pornografisch oder extremistisch ist. In gleicher Weise ist der Influencer verpflichtet keine beleidigenden, volksverhetzenden, pornografischen oder extremistischen Äußerungen zu machen.
(4) Sollte der Influencer gegen eine der vorgenannten Verpflichtungen verstoßen, so behält Dream-Direction sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Der Influencer stellt Dream-Direction von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung seiner vorgenannten vertraglichen Verpflichtung beruhen. Er wird Dream-Direction jedweden Schaden ersetzen, der Dream-Direction durch eine etwaige schuldhafte Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen entstanden ist.
​
(5) Auf Social Media bereits veröffentlichte Bilder des Influencers können während einer aktiven Zusammenarbeit mit Dream-Direction nach §4a („Kampagnenvermittlung“) oder §4b („Management-Dienstleistung“) auf den eigenen Profilen (Instagram, TikTok, Facebook, Twitter, Youtube, Twitch, Pinterest, Snapchat), insbesondere der Webseite (https://www.dream-direction.de/) und/oder sonstigen durch Dream-Direction betreute online & offline Präsenzen erneut und ohne besonderer Zustimmung veröffentlicht werden. Hierbei darf Dream-Direction allerdings den Content nicht maßgeblich verändern. Abonnenten, Seitenbesucher & Kunden von Dream-Direction können so Beiträge der Influencer erneut auf den Dream-Direction Profilen, Partnerprofilen, der Webseite und/oder sonstigen Online-Auftritt(en) betrachten. Der Nutzung der Bilder durch Dream-Direction kann jederzeit in schriftlicher Form widersprochen werden, wobei Dream-Direction in diesem Fall oder bei Beendigung der Zusammenarbeit, eine Frist von sechs Monaten zur vollständigen Entfernung der Inhalte einzuhalten hat. Bild- & Videomaterial welches während der Zusammenarbeit mit Dream-Direction entstanden ist, dazu zählt Content von Kampagnen, aber auch Testimonial-Videos, exklusiver Content o.Ä. der von Dream-Direction beauftragt wurde, darf auf unbegrenzte Zeit durch Dream-Direction, Kunden und/oder Partner verwendet werden. Hierzu räumt der Influencer Dream-Direction ein uneingeschränktes Nutzungsrecht nach §8 Abs. 1 ein.
(6) Die Entfernung von Inhalten durch den Influencer auf den eigenen Profilen verpflichtet Dream-Direction ausdrücklich nicht zur Entfernung der Inhalte, auf durch Dream-Direction betreuten online und/oder offline Print-Material.
​
​
​
§9 Entgelt & Zahlungen
(1) Das Entgelt entspricht dem in der jeweiligen Kampagne angegebenen Betrag. Dies versteht sich als Nettopreis zzgl. ggf. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Ist der Influencer umsatzsteuerpflichtig, muss dieser Dream-Direction darüber in Kenntnis setzen, um Umsatzsteuer bei Dream-Direction geltend zu machen.
(3) Sämtliche von Dream-Direction an den Influencer zu zahlenden Kampagnenentgelder werden in der Summe in einer internen Organisationssoftware festgehalten und nach Zahlungseingang durch den Kunden an den Influencer, bis spätestens zum 20. des Folgemonats ausgeschüttet. Jede monatliche Auszahlung enthält alle Beträge die seit der vorherigen Auszahlung beglichen wurden.
(4) Dream-Direction ist es ebenfalls gestattet sogenannte Zwischenabrechnungen, entgegen der einmaligen Monatsabrechnung, durchzuführen und so dem Influencer bezahlte Kampagnenentgelder frühzeitig auszuschütten. Ein Anspruch auf eine Zwischenabrechnung gegenüber Dream-Direction besteht nicht.
(5) Für jede Auszahlung innerhalb der EU berechnet Dream-Direction eine Überweisungspauschale i.H.v € 0,15 (fünfzehn Cent), für Auszahlungen außerhalb der EU werden € 15,00 (fünfzehn Euro) fällig. Die Gebühren werden vom Auszahlungsbetrag abgezogen und im Zahlungsbeleg ausgewiesen.
(6) Dream-Direction stellt dem Influencer zu jeder fälligen Gesamtauszahlung einen Zahlungsbeleg (Gutschrift) aus, der die betreffende Zahlung an den Influencer entsprechend der anwendbaren Steuergesetze wiedergibt. Der Influencer stimmt zu, dass die Zahlungsbelege durch Dream-Direction in elektronischer Form ausgestellt und versendet werden können.
(7) Der Zahlungsbeleg wird anhand der bei der Registrierung angegebenen Daten ausgestellt. Hierzu zählt der vollständige Name, die Steuernummer, die beim Influencer anwendbare Steuerregelung, die Adresse u.Ä. Sollten einzelne Angaben sich ändern oder fehlerhaft sein, hat der Influencer Dream-Direction unverzüglich schriftlich zu informieren und etwaige Fehler auf dem Zahlungsbeleg zu melden. Der Influencer haftet alleinig für die Korrektheit der Daten und anwendbaren Steuergesetze auf dem Beleg und stellt Dream-Direction von allen Ansprüchen frei.
(8) Der Influencer muss den Zahlungsbeleg binnen vier Wochen prüfen. Wenn der Influencer innerhalb dieser vier Wochen nach Erhalt des Zahlungsbelegs keinen Widerspruch einlegt, gilt der Zahlungsbeleg als akzeptiert.
(9) Sind Änderungen auf dem Beleg notwendig, stellt Dream-Direction binnen 7 Tagen einen korrigierten Beleg aus.
​
(10) Der Influencer kann ergänzend zum Zahlungsbeleg eine detaillierte Monatsübersicht bei Dream-Direction schriftlich beantragen, diese wird binnen 7 Tage an den Influencer in elektronischer Form übermittelt. Den aktuellen Auszahlungsbetrag (= die bis zu dem Zeitpunkt gegenüber dem Influencer noch offenen und von den Kunden beglichenen Forderungen) kann der Influencer jederzeit bei Dream-Direction erfragen.
(11) Für seine steuerlichen Belangen ist der Influencer selbst verantwortlich. Der Influencer hat sämtliche durch Dream-Direction generierten Kampagnenentgelder einschließlich Zuwendungen in Form von Produkten nach der im jeweiligen Land geltenden Gesetzeslage zu versteuern und den zuständigen Finanzbehörden zu melden. Sofern es das Gesetz verlangt, informiert der Influencer als Rechnungssteller Dream-Direction, anwendbare Steuern auf seinem Zahlungsbeleg aufzuführen.
(12) Einzelne Beträge, die aufgrund von möglichen Forderungen, wie Verbraucherschutzregelungen und Regelungen von Zahlungsanbietern, wie bspw. dem „Paypal-Käuferschutz“ geschützt sind, werden erst nach Ablauf der jeweiligen Widerrufsfrist an den Influencer ausgezahlt.
(13) Die Zahlung erfolgt per Überweisung (sollte keine andere Absprache getroffen worden sein) an das von dem Influencer bei der Registrierung angegebene und gültige Bankkonto. Für Falschangaben der Zahlungsinformationen während der Registrierung ist Dream-Direction nicht haftbar. Sollten Zahlungen durch fehlerhafte Angaben oder anderes Verschulden des Influencers falsch ausgezahlt werden bzw. unwiederbringlich verloren gehen, ist eine Erstattung durch Dream-Direction ausgeschlossen. Eine Änderung der Zahlungsinformationen ist jederzeit schriftlich bei Dream-Direction möglich.
​
(14) Dream-Direction ist verantwortlich für die Übermittlung aller Rechnungen an die jeweiligen Kunden. Dream-Direction haftet allerdings nicht für Zahlungsausfälle durch den Kunden oder unbeglichene Forderungen aufgrund höherer Gewalt gegenüber dem Influencer. Dream-Direction zahlt die jeweils vereinbarte Vergütung an den Influencer nur dann, wenn Dream-Direction seinerseits von dem Kunden die für die jeweilige Kampagne vereinbarte Vergütung erhalten hat. Etwaige Anzahlungen werden im Fall eines Zahlungsausfalls prozentual zur eigentlichen Vergütung/Provision verteilt. Dream-Direction geht ausdrücklich, für keine offenen Forderungen in Vorkasse. Wenn der Kunde von Dream-Direction die geschuldete Vergütung trotz zweier Mahnungen von Dream-Direction nicht zahlt, tritt Dream-Direction auf Anfrage des Influencers, seine Vergütungsansprüche gegen den Kunden an den Influencer in Höhe der dem Influencer geschuldeten Vergütung ab. Die Abtretung oder Verpfändung des Vergütungsanspruchs des Influencers durch den Influencer an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens Dream-Direction zulässig. Der Influencer hat die hierfür entstehenden Kosten zu tragen.
(15) Rechnungen die von Dream-Direction an Kunden gestellt werden, enthalten ein Zahlungsziel von 30 Tagen, ab Vollendung der Kampagne. Für den Fall, dass Dream-Direction nach Ende der Fristsetzung keinen Zahlungseingang feststellen kann, werden im Abstand von jeweils 7 Tagen zwei Mahnungen versendet. Wird die Forderung sodann immer noch nicht beglichen, gibt Dream-Direction die zur Geltendmachung der Ansprüche an einen externen, professionellen Dienstleister ab.
(16) Ein Entgelt für Give-Away-Kampagnen erhält der Influencer regelmäßig nicht. Der Influencer kann das zur Verfügung gestellte Give-Away nach Abschluss der Kampagne für eigene Zwecke nutzen. Darüber hinaus hat er weder gegen Dream-Direction, noch gegen den Kunden einen Anspruch auf Vergütung oder sonstige Leistungen.
(17) Eine Anzahlung durch Dream-Direction erfolgt erst nachdem der Influencer sämtliche, für die Auszahlung relevanten Daten eingereicht hat. Dazu zählen unter anderen der vollständige Name (Vor- und Zuname), das korrekte Bankkonto (IBAN, BIC, Bankname), die vollständige Adresse (Straße, PLZ, Hausnummer), die Steuer- , bzw. Umsatzsteuernummer sowie der steuerliche Status (Kleinunternehmer nach §19 UStG, umsatzsteuerpflichtig). Ein Anspruch auf Auszahlung für ausgeführte und durch den Kunden bezahlte Kampagnen, besteht vor Einreichung dieser Daten und mit einer First von 30 Tagen, nicht.
​
(18) Ändern sich die Auszahlungs- und/oder Steuerinformationen, insbesondere dadurch dass sich der steuerrechtliche Status vom Influencer ändert, hat der Influencer Dream-Direction unverzüglich hierüber zu informieren und die korrigierten Informationen schriftlich einzureichen.
(19) Dream-Direction kontaktiert den Influencer sollten relevante Daten zur Auszahlung fehlen. Liegen nach 180 Tagen nicht alle erforderlichen Informationen für die Auszahlung der Kampagnenentgelder vor und die Zahlung wird damit durch den Influencer nicht geltend gemacht, verfällt der Vergütungsanspruch des Influencers für die betroffenen Zahlungen vollständig.
(20) Verstößt der Influencer gegen einen in Paragraph §3 (Registrierung, Zusammenarbeit) genannten Punkt, erlischt der Vergütungsanspruch gegen Dream-Direction vollständig.
(21) Fehlbeträge und/oder falsche Überweisungen/Auszahlungen durch Dream-Direction sind unmittelbar nach zur Kenntnisnahme durch den Influencer zu melden und zu erstatten. Die Kosten für Bankgebühren und Währungsschwankungen trägt Dream-Direction.
§10 Gewährleistung
(1) Es besteht kein Anspruch des Influencers auf ununterbrochene Verfügbarkeit unserer Dienstleistung. Die Verfügbarkeit von Werbeaufträgen und/oder des Supports kann zeitweise eingeschränkt sein.
(2) Es besteht kein Ausfall Anspruch des Influencers, wenn die Webseite von Dream-Direction, Telefonleitungen o.Ä. nicht zugänglich sind, dies gilt insbesondere wenn ein über Dream-Direction veröffentlichtes Impressum dadurch ausfällt oder eine Kampagne nicht ausgeführt werden kann.
(3) Für die Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht in diesen AGB etwas anderes bestimmt ist.
(4) Dream-Direction übernimmt keine Gewähr für die korrekte Datenerfassung von Tracking-Links und/oder Codes jedweder Art.
​
§11 Haftung
(1) Dream-Direction haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, sowie bei von Dream-Direction zu vertretender Unmöglichkeit und bei Verzug. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen Dream-Direction bei Vertragsschluss auf Grund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Außerdem haftet Dream-Direction uneingeschränkt für Schäden, für die zwingende gesetzliche Vorschriften, wie z.B. das Produkthaftungsgesetz, eine Haftung vorsehen.
(2) Für Verlust von Daten haftet Dream-Direction nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze und nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Influencers nicht vermeidbar gewesen wäre.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für die Erfüllungsgehilfen von Dream-Direction.
(4) Eine weitergehende Haftung von Dream-Direction besteht nicht, insbesondere haftet Dream-Direction nicht für von den Kunden oder Influencern eingestellte Inhalte, sofern sich Dream-Direction diese nicht durch Weitergabe zu Eigen macht. Dream-Direction haftet insbesondere nicht für fehlende Kennzeichnung des gelieferten Contents als Werbung bzw. Dauerwerbesendung.
(5) Der Influencer haftet Dream-Direction gegenüber für Verstöße gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag, insbesondere aus §6, wenn Dream-Direction für vom Influencer begangene Rechtsverletzungen in Anspruch genommen wird.
​
​
​
§12 Geheimhaltung
(1) Der Influencer verpflichtet sich, über die Angebote zu allen Kampagnen Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen vertraulich zu behandeln. Dies beinhaltet sowohl die von Dream-Direction übermittelten Angebote sowie alle dazugehörigen Informationen, als auch die einzelnen Informationen der jeweiligen Kampagne, die der Influencer in direkter Absprache zwecks Erstellung der Kampagne von Dream-Direction erhält. Hierunter fällt insbesondere der Name des Kunden, als auch die Art der Kampagne, die Plattform, individuelle Vorgaben und Wünsche zur Kampagne sowie die Vergütung durch Dream-Direction.
(2) Dem Influencer ist es insbesondere untersagt, diese Informationen im Internet, in sozialen Netzwerken und über sonstige Medien zu verbreiten, bekanntzugeben oder in anderer Form zu veröffentlichen.
(3) Dem Influencer ist es zudem untersagt, interne Äußerungen in Messenger Gruppen (Telegram, WhatsApp) zu veröffentlichen oder Passagen in irgendeiner Weise offline oder online zu verbreiten.
(4) Dem Influencer ist es besonders untersagt interne, hauseigene Leistungsangebote wie das „Influencer SignUp - Programm“ in irgendeiner Weise online oder offline publik zu machen, ausgeschlossen sind öffentlich zugängliche Informationen.
(5) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche Informationen, (a) die dem Influencer bei Beginn der Zusammenarbeit nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
(b) die bei Einstellung des Angebots öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
(c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
(6) Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Regelungen zieht eine Vertragsstrafe in doppelter Höhe des vereinbarten Entgelts nach sich. Weitergehende Ansprüche von Dream-Direction bleiben davon unberührt.
​
​
​
§13 Verhalten & Rücksichtnahme
(1) Bewertungen (Sterne, Kommentare) innerhalb sozialer Medien (z.B. Google My Business) geben die Parteien nur im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern von Dream-Direction entfernt der Influencer eine über Dream-Direction abgegebene Bewertung dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit zwischen Dream-Direction und dem Influencer. Entfernt der Influencer auf erstes Anfordern die von Dream-Direction beanstandete Bewertung / Kommentar nicht, gilt eine angemessene und von Dream-Direction festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe als verwirkt.
(2) Sofern der Influencer Bestandteil von Communities und Gruppen von Dream-Direction (z.B. auf WhatsApp, Facebook o.Ä.) ist, verpflichtet sich dieser, dort die Interessen von Dream-Direction zu wahren. Dream-Direction ist berechtigt, den Influencer von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Influencer (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von Dream-Direction innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen. Der Influencer ist insbesondere nicht berechtigt, andere Influencer oder Kunden von Dream-Direction abzuwerben.
(3) Der Influencer und Dream-Direction verpflichten sich öffentlich gegenseitig keine negativen Äußerungen zu tätigen, dies gilt auch für Mitarbeiter von Dream-Direction sowie Kunden und deren Produkte.
​
​
​
§14 Hinweise zur Datenverarbeitung
(1) Der Schutz personenbezogener Daten hat für Dream-Direction oberste Priorität. Dream-Direction informiert daher gesondert über die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten sowie die Rechte der Betroffenen in der Datenschutzerklärung von Dream-Direction. Der Influencer bestätigt die Datenschutzerklärung, welche auf der Webseite von Dream-Direction aufrufbar ist, vor Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Dream-Direction zu Kenntnis genommen zu haben und mit diesen einverstanden zu sein.
(2) Der Influencer willigt widerruflich in die Speicherung und Verarbeitung sämtlicher von Ihm bei Dream-Direction hinterlassenen personenbezogenen Daten (z.B. Kontaktformular: Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse; Anmeldeformular: Adresse, Steuernummer, Bankverbindung u.Ä.) ein. Über die bei Dream-Direction gespeicherten Daten erhält der Influencer jederzeit Auskunft. Hierfür ist eine schriftliche Anfrage per E-Mail an datenschutz@dream-direction-advertising.com zu stellen
(3) Dream-Direction darf Profil- und Nutzerdaten (z.B Insights) sowie für die Vertragserfüllung unabdingbare personenbezogene Daten, wie den Namen und die Adresse des Influencers für den Versand von ggf. Produkten, an den jeweiligen Kunden, ohne vorheriger Zustimmung des Influencers weitergeben. Hierzu zählt auch die Weitergabe an externe Plattformen und Agenturen, welche Kampagnen an Dream-Direction vermitteln.
(4) Ohne die Einwilligung des Influencers wird Dream-Direction Daten des Influencers nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen, solange diese nicht in direktem Zusammenhang zu einer Kampagne stehen.
(5) Der Influencer willigt widerruflich ein, dass Dream-Direction ihn über Fernkommunikationsmittel (z.B Telefon, E-Mail, SMS, Messenger-Dienste o.Ä.) kontaktieren darf. Sollte der Influencer einer Kontaktaufnahme durch Dream-Direction widersprechen wollen, hat er dies per E-Mail an: office@dream-direction.de zu machen. In der Widerrufs-E-Mail sind sämtliche Kommunikationswege zu benennen, über die Dream-Direction den Influencer nicht mehr kontaktieren darf. Diesbezügliche Unvollständigkeiten gehen nicht zu Lasten von Dream-Direction. Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang der E-Mail bei Dream-Direction.
(6) Der Influencer kann seine persönlichen Daten, welche bei Dream-Direction gespeichert sind, jederzeit löschen lassen. Er informiert Dream-Direction über seinen Wunsch die Daten zu löschen in Schriftform an die in §15 Abs. 5 genannte E-Mail. Die Löschung wird innerhalb von zehn Werktagen vorgenommen.
(7) Eine Löschung der in der Datenbank von Dream-Direction gespeicherten Daten hat zu Folge, dass Dream-Direction die vertraglich Pflichten gegenüber dem Influencern nicht mehr erfüllen kann, wodurch Dream-Direction die Zusammenarbeit mit dem Influencer, nach Löschung der Daten, mit sofortiger Wirkung beendet. Liegen bis dahin nicht alle, für die Auszahlungen relevanten und in §9 Abs. 17 genannten Daten vor, verfällt der Anspruch auf eine Auszahlung nach 180 Tagen vollständig.
​
​
​
§15 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen Dream-Direction und dem Influencer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
(2) Ausschließlich zuständig für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen Dream-Direction und dem Influencer sind die Gerichte in München, sofern es sich bei dem Influencer um einen Kaufmann handelt. Dream-Direction ist jedoch berechtigt Ansprüche gegen den Influencer auch am allgemeinen Gerichtsstand des Influencers zu erheben.
(3) Diese AGB sind vollständig und abschließend. Vertragsergänzungen und -änderungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit dieser AGB im Ganzen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Regelung der Parteien am nächsten kommt und wirksam ist. Entsprechende Vereinbarungen sind ggf. zutreffen. Gleiches gilt bei einer ungewollten Regelungslücke, die durch eine Regelung zu ersetzen ist, die dem Gewollten möglichst nahe kommt.
​