Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Dreamdirection GmbH
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Dreamdirection GmbH, Dachsweg 3a, 21755 Hechthausen (nachfolgend „Agentur“ genannt) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Unternehmen“ genannt), die die Vermittlung von Influencer-Kooperationen betreffen.
§2 Vertragsabschluss und Rücktritt
1. Unternehmen können nach finaler Zusage per E-Mail nicht mehr von der geplanten Kooperation mit dem Influencer zurücktreten. Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt auch, bei nicht stattfinden der Kooperation, bestehen.
2. Wird das Briefing für die Kooperation nicht mindestens 72 Stunden vor der geplanten Freigabe an den Influencer übermittelt, findet keine Abnahme des Contents statt.
§3 Freigabe von Content
1. Nach Übermittlung des Contents zur Freigabe hat das Unternehmen 24 Stunden Zeit, Feedback zu geben. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Feedback, gilt der Content als freigegeben und der Influencer ist berechtigt, den Content zum vereinbarten Zeitpunkt zu veröffentlichen.
§4 Pflichten der Agentur
1. Die Agentur agiert als Vermittler zwischen dem Unternehmen und dem Influencer. Sie ist nicht verantwortlich für die direkte Umsetzung der Kooperation.
2. Die Agentur übernimmt keine Haftung, falls der Influencer die Leistung nicht vollständig erbringt oder am falschen Datum postet.
§5 Pflichten des Unternehmens
1. Das Unternehmen ist verantwortlich für die Bereitstellung aller notwendigen Informationen und Materialien wie Links, Codes etc. für die Durchführung der Kampagne. Fehlfunktionen, die auf fehlerhafte Bereitstellung zurückzuführen sind, liegen in der Verantwortung des Unternehmens.
2. Eine Nachbesserung durch ein weiteres Posting des Influencers wird nicht gewährleistet.
3. Alle von dem Unternehmen übermittelten Daten müssen wahrheitsgetreu sein und dürfen keine Schadsoftware wie Viren oder Trojaner enthalten.
4. Das Unternehmen ist verantwortlich für die Entrichtung aller Steuern, die sich aus der Produktbereitstellung und den damit verbundenen Dienstleistungen ergeben.
5. Das Unternehmen übernimmt alle weiteren Kosten, die im Zusammenhang mit der Künstlersozialkasse (KSK) anfallen.
6. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.
§6 Zahlungsverzug und Mahnverfahren
1. Wenn eine Rechnung nicht innerhalb der festgelegten Frist von 14 Tagen bezahlt wird, sendet die Agentur zunächst eine Zahlungserinnerung an das Unternehmen. Bleibt diese ohne Erfolg, folgt eine Mahnung.
2. Sollte auch nach der Mahnung keine Zahlung erfolgen, behält sich die Agentur das Recht vor, den Fall an ein externes Mahnunternehmen zu übergeben.
3. Alle Kosten, die durch das Mahnverfahren entstehen, einschließlich der Gebühren für das Mahnunternehmen, sind vom Kunden zu tragen. Diese Kosten werden zusätzlich zu dem ausstehenden Betrag fällig.
4. Ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzugs berechnet die Agentur Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
§7 Nutzungsrechte
1. Nach Durchführung einer Kampagne ist die Agentur berechtigt, die Logos und Markenzeichen des Unternehmens zu verwenden, um auf die durchgeführte Zusammenarbeit hinzuweisen.
2. Die Urheberrechte an sämtlichen im Rahmen der Kooperation erstellten Inhalten verbleiben, sofern nicht anders vereinbart, beim jeweiligen Ersteller oder bei der Agentur.
3. Ohne eine gesonderte schriftliche Vereinbarung hat das Unternehmen keine Nutzungsrechte an den erstellten Inhalten. Dies bedeutet, dass das Unternehmen die Inhalte nicht für eigene Zwecke wiederverwenden, bearbeiten oder anderweitig nutzen darf.
4. Sollten Nutzungsrechte übertragen werden, müssen diese Rechte spezifisch definiert und schriftlich festgehalten werden.
§8 Begriffserklärungen
1. Contentpieces: Unter Contentpieces versteht man verschiedene Formate von Inhalten, die auf Social Media Plattformen veröffentlicht werden können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- Storys: Temporäre Beiträge, die nach 24 Stunden automatisch verschwinden. Eine Story besteht aus bis zu vier Sequenzen à 15 Sekunden.
- Postings: Veröffentlichungen auf der Profilseite des Influencers für mindestens 12 Monate.
- Instagram Reel: Bis zu 90 Sekunden lange vertikale Videos, die mindestens 12 Monate im Profil gespeichert werden können.
- Instagram Reminder: Eine Erinnerung in Form einer Instagram Story Sequenz à 15 Sekunden.
- TikTok Video: Kurze, unterhaltsame Videos, die auf TikTok geteilt werden.
- Buy Out Rechte: Vollständige Übernahme der Nutzungsrechte ohne zeitliche oder räumliche Einschränkungen.
§9 Datenschutz und Vertraulichkeit
1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Kooperation erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und den Datenschutz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu wahren.
§10 Konfliktlösung
1. Im Falle von Streitigkeiten streben die Parteien zunächst eine Lösung im Wege der Mediation an, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.
§11 Eigenständige Prüfung
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Hierbei ist der Werbepartner verpflichtet, das zu bewerbende Unternehmen, das Produkt oder die Dienstleistung des Unternehmens sowie die Kennzeichnungspflichten eigenständig inhaltlich und rechtlich zu prüfen und entscheidet nach erfolgter Prüfung, dass Werbung hierfür gemacht wird.
§12 Geltendes Recht und Gerichtsstand
1. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und den Unternehmen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Tostedt vereinbart.
§13 Schlussbestimmungen
1. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.